| | Berlin / Düsseldorf, 05.03.2001 Der Berliner Risikokapitalgeber advantec Unternehmensbeteiligungen AG bietet erstmals in Deutschland den Aktionären die uneingeschränkte Teilhabe an einer Hauptversammlung über das Internet an. Die rund 1.500 Anteilseigner der advantec-Fondsgesellschaft können am 30. März 2001 zeitnah ihr Stimmrecht ausüben, ohne auf der Hauptversammlung persönlich anwesend sein zu müssen.
Mit Inkrafttreten des NaStraG, dem Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung, wurden im Januar die rechtlichen Grundlagen für "virtuelle Hauptversammlungen" geschaffen.
Die Online-Abstimmung wird von der Lai-Con GmbH durch eine speziell für virtuelle Hauptversammlungen entwickelte Software ermöglicht. Die Aktionäre können Ende März entscheiden, ob sie zur advantec-Hauptversammlung persönlich anreisen oder diese vom heimischen PC aus verfolgen wollen. Während der laufenden Veranstaltung erhalten sie die Möglichkeit, ihre Weisungen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten über einen von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter abzugeben. Alle Redebeiträge der Versammlung werden zeitnah mittels Audio- und Videostreaming über das Internet an einen geschlossenen Nutzerkreis übertragen. Der Zugang zum virtuellen Weisungssystem ist nur mit einer speziellen Legitimation möglich, die der Anteilseigner bei entsprechender Vollmachtserteilung zugesandt bekommt.
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